Viele Betroffene hoffen, dass ihre MPU-Anordnung irgendwann „verjährt" und sie den Führerschein einfach neu beantragen können. Ganz falsch ist der Gedanke nicht – aber die Fristen sind länger und komplizierter, als die meisten denken. Hier die Fakten, ruhig und ehrlich erklärt.
Die MPU-Anordnung selbst verjährt nicht
Wichtig zu verstehen: Es gibt keine „Verjährung der MPU". Solange die zugrunde liegende Tat im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) eingetragen und verwertbar ist, darf die Führerscheinstelle die MPU verlangen – egal, wie viel Zeit seit der Tat vergangen ist. Entscheidend ist allein die Tilgung des Eintrags.
Die wichtigsten Tilgungsfristen
- 10 Jahre: Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde – also der klassische Fall nach einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt.
- 5 Jahre: die meisten übrigen Straftaten mit Verkehrsbezug sowie Ordnungswidrigkeiten mit MPU-Relevanz (z. B. die 0,5-Promille-Fahrt).
- 2,5 Jahre: gewöhnliche Punkte-Ordnungswidrigkeiten.
Der Haken: die Anlaufhemmung
Bei der 10-Jahres-Frist beginnt die Uhr nicht am Tag des Urteils. Die Frist startet erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis – oder spätestens fünf Jahre nach der rechtskräftigen Entscheidung. Wer den Führerschein nicht neu beantragt, wartet dadurch im schlimmsten Fall 15 Jahre, bis der Eintrag endgültig getilgt ist. Erst danach ist eine Neuerteilung ohne MPU wegen dieser Tat möglich.
Lohnt sich das Aussitzen?
Rechnen wir ehrlich: 15 Jahre ohne Führerschein bedeuten für die meisten Menschen massive Einschränkungen im Beruf und Alltag. Eine gute MPU-Vorbereitung dauert dagegen zwei bis drei Monate, dazu je nach Fall ein Abstinenzprogramm. Selbst im aufwendigsten Fall bist du auf dem regulären Weg über zehn Jahre schneller. Das Aussitzen lohnt sich fast nur, wenn die Tilgung ohnehin kurz bevorsteht – das lässt sich mit einer Registerauskunft (kostenlos beim Kraftfahrt-Bundesamt) einfach prüfen.
So findest du heraus, wo du stehst
Beantrage eine kostenlose Auskunft aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg – online mit Ausweisfunktion oder per Post. Dann weißt du schwarz auf weiß, welche Einträge noch bestehen und wann sie getilgt werden. Mit dieser Information lässt sich seriös planen: warten, prüfen lassen oder vorbereiten.
