Stand: Mai 2026 · 5 Min. · Sascha P. Forbach
Acht Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg bedeuten: Führerschein weg und MPU. Die Punkte-MPU unterscheidet sich deutlich von der Alkohol- oder Drogen-MPU.
Kein Abstinenznachweis nötig
Anders als bei Alkohol oder Drogen geht es bei der Punkte-MPU nicht um Konsum, sondern um Ihr Verkehrsverhalten. Einen Abstinenznachweis müssen Sie hier in der Regel nicht erbringen.
Worauf es ankommt
Der Gutachter will sehen, dass Sie verstanden haben, warum sich die Verstöße gehäuft haben, und dass Sie Ihr Fahrverhalten dauerhaft geändert haben. Es geht um Einsicht und nachvollziehbare neue Strategien – nicht um Auswendiglernen.
Die unterschätzte Hürde: der Reaktionstest
Viele Punkte-MPUs scheitern nicht am Gespräch, sondern am Reaktionstest am Computer. Wer hier unter Zeitdruck unkonzentriert wird, riskiert ein negatives Ergebnis. Üben Sie den Test vorab – zum Beispiel mit unserem kostenlosen Reaktionstest.
So bereiten Sie sich vor
Arbeiten Sie Ihr Fahrverhalten ehrlich auf, entwickeln Sie konkrete Strategien (z. B. realistische Zeitplanung statt Hetze) und üben Sie sowohl Gespräch als auch Reaktionstest.
Häufige Fragen
Brauche ich bei der Punkte-MPU einen Abstinenznachweis?
In der Regel nein. Bei der Punkte-MPU geht es um Ihr Verkehrsverhalten, nicht um Konsum.
Ab wie vielen Punkten kommt die MPU?
Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet.
Woran scheitern Punkte-MPUs am häufigsten?
Oft am Reaktionstest am Computer – nicht am Gespräch. Deshalb sollten Sie auch diesen Teil üben.
Unsicher, was für deinen Fall gilt?
In einem kostenlosen, vertraulichen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein und zeigen dir den schnellsten Weg zum Führerschein.
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Sascha P. Forbach
Gründer & Verkehrstherapeut bei MPU Point
Sascha P. Forbach begleitet seit 2016 mit MPU Point Menschen zurück zum Führerschein. Über 5.000 Kundinnen und Kunden wurden seither auf die MPU vorbereitet – ehrlich, individuell und ohne leere Versprechen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage – besonders zu Cannabis – entwickelt sich weiter. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Bescheid und die geltende Gesetzeslage.