Jahrelang galt die einfache Faustregel: Erst ab 1,6 Promille ordnet die Führerscheinstelle bei Ersttätern eine MPU an. Diese Regel ist überholt – und wer sich darauf verlässt, erlebt oft eine böse Überraschung. Hier ist der aktuelle Stand, verständlich erklärt.

Die alte Faustregel – und warum sie kippte

Das Bundesverwaltungsgericht hat 2021 entschieden: Die Behörde darf auch bei einer erstmaligen Trunkenheitsfahrt zwischen 1,1 und 1,59 Promille eine MPU anordnen – wenn eine sogenannte Zusatztatsache vorliegt. Die wichtigste Zusatztatsache klingt paradox: das Fehlen von Ausfallerscheinungen.

Warum „gut gefahren" gegen dich spricht

Wer mit 1,3 Promille noch sicher geradeaus fährt, flüssig spricht und Tests problemlos absolviert, beweist aus medizinischer Sicht vor allem eines: einen trainierten Umgang mit Alkohol. Ein ungewöhnter Trinker wäre bei diesem Wert deutlich beeinträchtigt. Steht also im Polizei- oder Arztbericht „keine Ausfallerscheinungen", wertet die Führerscheinstelle das als Hinweis auf eine Alkoholgewöhnung – und darf die Fahreignung per MPU überprüfen lassen. Entscheidend ist deshalb, was Polizei und Arzt bei der Blutentnahme dokumentiert haben: Gang, Sprache, Pupillen, Verhalten.

Wann die MPU unter 1,6 Promille sonst noch droht

  • Wiederholungstäter: Bei der zweiten Alkoholfahrt ist die MPU ab 0,5 Promille sicher – hier gibt es keinen Ermessensspielraum.
  • Unfall oder auffällige Fahrweise: Straftat nach § 315c StGB, oft schon ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen.
  • Anzeichen für Alkoholproblematik in der Akte: etwa frühere Auffälligkeiten, Erkenntnisse aus Strafverfahren oder ärztliche Hinweise.

Die Praxis ist uneinheitlich – das ist deine Chance

Nicht jede Führerscheinstelle handhabt die Regel gleich streng: Manche ordnen ab 1,1 Promille fast immer eine MPU an, andere nur bei klar dokumentierter Symptomfreiheit. Genau deshalb lohnt es sich, den Bescheid nicht einfach hinzunehmen, sondern die Akte prüfen zu lassen. Ist die Anordnung aber rechtlich sauber, gilt: nicht auf Zeit spielen, sondern vorbereiten.

Was du konkret tun solltest

Erstens: Akteneinsicht über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – entscheidend ist, was zu Ausfallerscheinungen dokumentiert wurde. Zweitens: Früh klären, ob in deinem Fall kontrolliertes Trinken ausreicht oder ein Abstinenznachweis nötig ist – bei Werten unter 1,6 Promille ist häufig kein voller Abstinenznachweis erforderlich. Drittens: Mit der Vorbereitung beginnen, sobald die MPU absehbar ist. So gehst du ohne Zeitverlust und ohne Überraschungen ins Gutachten.