Es klingt wie ein schlechter Witz, ist aber gelebte Praxis: Wer nach der Feier verantwortungsbewusst das Auto stehen lässt und aufs Fahrrad oder den E-Scooter steigt, kann trotzdem den Führerschein verlieren – und in der MPU landen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Fahrzeug deutlich. Hier ist die Übersicht.
Fahrrad: Ab 1,6 Promille wird es ernst
Für Radfahrer gilt ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer mit diesem Wert erwischt wird, begeht eine Straftat (§ 316 StGB) – auch ganz ohne Auto. Die Folge: Strafverfahren, Geldstrafe und fast immer die Anordnung einer MPU durch die Führerscheinstelle. Wird die MPU nicht bestanden oder verweigert, ist der Autoführerschein weg. Unterhalb von 1,6 Promille wird eine Fahrradfahrt nur dann zum Problem, wenn Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder ein Unfall dazukommen.
E-Scooter: rechtlich ein Kraftfahrzeug
Der größte Irrtum überhaupt: E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge – für sie gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto:
- ab 0,5 Promille: Ordnungswidrigkeit – in der Regel 500 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot,
- ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen: bereits eine Straftat,
- ab 1,1 Promille: Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis – auch ohne jede Ausfallerscheinung,
- ab 1,6 Promille: praktisch sicher die MPU,
- Probezeit und unter 21: absolutes Alkoholverbot.
Die kurze Heimfahrt mit dem Leih-Scooter nach zwei Cocktails kann also genau dieselben Folgen haben wie eine Trunkenheitsfahrt im Auto. Gerade in Großstädten wie Köln und Düsseldorf gehören E-Scooter-Fälle inzwischen zum Alltag der Führerscheinstellen.
Warum die MPU hier besonders oft überrascht
Viele Betroffene halten die Anordnung für einen Irrtum: „Ich saß doch in keinem Auto!" Doch die Behörde prüft nicht das Fahrzeug, sondern deine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen – und eine hohe Promillezahl auf dem Rad oder Scooter wirft dieselbe Frage auf: Wie viel Alkohol verträgt dieser Körper, und was sagt das über die Trinkgewohnheiten? Ab 1,6 Promille noch fahren zu können spricht aus Gutachtersicht für eine deutliche Alkoholgewöhnung.
Was du jetzt tun solltest
Erstens: Ruhe bewahren und nichts unterschreiben, bevor du die Akte kennst. Zweitens: Über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht Akteneinsicht nehmen – gerade bei Fahrrad-Fällen gibt es rechtliche Spielräume. Drittens: Wenn die MPU kommt, früh mit der Vorbereitung beginnen und klären, ob ein Abstinenznachweis oder kontrolliertes Trinken der richtige Weg ist. So verlierst du keine wertvollen Monate.
