Bei der Alkohol-MPU ordnet der Gutachter Ihren Fall einer von vier Alkohol-Hypothesen (A1–A4) zu. Davon hängt ab, ob ein Abstinenznachweis nötig ist oder ob kontrolliertes Trinken ausreicht. Diese Einordnung ist der wichtigste Hebel Ihres Falls.

So funktioniert das System

Die Hypothesen sind hierarchisch: Der Gutachter prüft von oben (A1) nach unten. Trifft eine schwerere Einstufung zu, werden die leichteren nicht mehr geprüft.

A1 – Alkoholabhängigkeit

Es lag eine Abhängigkeit vor. Hier ist dauerhafte Abstinenz Pflicht, meist nach einer Entwöhnung/Therapie. Kontrolliertes Trinken ist ausgeschlossen.

A2 – Alkoholmissbrauch

Wiederholter oder schwerer Missbrauch ohne Abhängigkeit. Auch hier ist in der Regel ein Abstinenznachweis nötig (mindestens 6, meist 12 Monate), bis die Verhaltensänderung als stabil gilt.

A3 – Alkoholgefährdung

Eine moderate Problematik ohne gravierende Folgen. Hier kann kontrolliertes Trinken ausreichen – mit nachweislich diszipliniertem, reduziertem Konsum.

A4 – Mangelnde Trennung von Trinken und Fahren

Das Hauptproblem ist nicht die Menge, sondern dass Konsum und Fahren nicht getrennt wurden. Auch hier ist kontrolliertes Trinken ein möglicher Weg – im Mittelpunkt steht das verlässliche Trennvermögen.

Warum die richtige Einordnung so wichtig ist

Wer fälschlich „zu hoch" eingestuft wird, verliert unnötig Monate mit Abstinenz. Deshalb klären wir Ihren Fall sorgfältig und bereiten Sie passend zur realistischen Hypothese vor.