Sperrfrist verkürzen: früher zurück zum Führerschein
Mit einer verkehrspsychologischen Intervention zeigen Sie Gericht und Staatsanwaltschaft, dass Sie Ihr Verhalten aufgearbeitet haben. Das ist die anerkannte Grundlage, um eine Sperrfrist kürzer festsetzen oder vorzeitig aufheben zu lassen.
Telefon: 0211 90989960
Was das Gesetz zur Sperrfristverkürzung sagt
Wer wegen einer Verkehrsstraftat, etwa einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB oder einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, die Fahrerlaubnis verliert, bekommt vom Gericht eine Sperrfrist. In dieser Zeit darf die Führerscheinstelle keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Die Sperre dauert in der Regel zwischen 6 Monaten und 5 Jahren.
Ergibt sich Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, so kann das Gericht die Sperre vorzeitig aufheben.§ 69a Abs. 7 Satz 1 StGB. Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre 3 Monate gedauert hat, in den Fällen des Abs. 3 (erneute Sperre innerhalb von 3 Jahren) 1 Jahr.
Der „Grund zu der Annahme“ muss eine neue Tatsache sein, die das Gericht bei der Verurteilung noch nicht kannte. Genau das liefert eine abgeschlossene verkehrspsychologische Intervention: Sie belegt, dass Sie sich mit der Tat, ihren Ursachen und Ihrem künftigen Verhalten am Steuer ernsthaft auseinandergesetzt haben.
Vor dem Urteil oder während der Sperre
Die Teilnahme wirkt an zwei Stellen. Je früher Sie beginnen, desto mehr Spielraum haben Sie und Ihr Anwalt.
Kürzere Sperre von Anfang an
Läuft das Ermittlungsverfahren noch, kann Ihr Anwalt die Teilnahmebescheinigung bei der Staatsanwaltschaft oder im Termin vorlegen. Sie zeigt Einsicht und aktive Aufarbeitung. Staatsanwaltschaft und Gericht können das bei der Bemessung der Sperrfrist berücksichtigen, auch schon im Strafbefehl.
Antrag auf vorzeitige Aufhebung
Ist die Sperre bereits festgesetzt, stellt Ihr Anwalt beim Gericht einen Antrag nach § 69a Abs. 7 StGB. Die Bescheinigung über die abgeschlossene Intervention ist dafür die zentrale neue Tatsache. Zulässig ist das nach mindestens 3 Monaten Sperre.
- Woche 0Vorfall & Führerschein wegVorläufige Entziehung, Ermittlungsverfahren beginnt
- sofortIntervention startenErstgespräch, Akteneinsicht, erste Sitzungen
- vor dem UrteilBescheinigung vorlegenAnwalt gibt sie an Staatsanwaltschaft und Gericht
- Urteil / StrafbefehlSperrfrist wird festgesetztTeilnahme kann die Dauer mindern
- ab Monat 3Antrag auf Aufhebung§ 69a Abs. 7 StGB, Entscheidung durch das Gericht
Warum Verkehrsrechtsanwälte die Teilnahme empfehlen
Viele Verkehrsrechtsanwälte raten ihren Mandanten früh zu einer verkehrspsychologischen Intervention. Der Grund ist einfach: Für eine kürzere Sperre braucht die Verteidigung etwas Konkretes, das sie vorlegen kann. Eine Bescheinigung mit Inhalt, Umfang und Zeitraum der Maßnahme ist ein solches Argument.
- Belegt Einsicht und Verhaltensänderung schriftlich, statt sie nur zu behaupten
- Ist eine neue Tatsache im Sinne von § 69a Abs. 7 StGB
- Kann im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorgelegt werden
- Bereitet gleichzeitig auf eine spätere MPU vor, falls die Führerscheinstelle eine anordnet
Sie haben schon einen Anwalt? Wir stimmen uns auf Wunsch direkt mit ihm ab. Sie haben noch keinen? Über unseren Partneranwalt ist auch die Akteneinsicht möglich.
Ihr Weg zur Teilnahmebescheinigung
Die Intervention findet in Einzelsitzungen statt, komplett online. Sie brauchen nur einen Laptop oder ein Smartphone und eine ruhige Stunde.
Kostenloses Erstgespräch
30 Minuten. Wir klären Ihre Situation, den Stand des Verfahrens und welcher Zeitpunkt für Sie sinnvoll ist.
Akteneinsicht
Über unseren Partneranwalt oder Ihren eigenen Anwalt. So arbeiten wir mit dem, was Gericht und Gutachter auch sehen.
Einzelsitzungen online
Aufarbeitung der Tat, der Hintergründe und konkreter Strategien für Ihr Verhalten im Straßenverkehr.
Teilnahmebescheinigung
Mit Zeitraum, Anzahl und Inhalten der Sitzungen. Ihr Anwalt legt sie bei Staatsanwaltschaft oder Gericht vor.
Umfang und Kosten
- 5 bis 6 Einzelsitzungen à 60 Minuten, live online
- Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei Gericht und Staatsanwaltschaft
- Kostenloses Erstgespräch vorab, Ratenzahlung möglich
Was in der Teilnahmebescheinigung steht
Gerichte achten darauf, dass eine Maßnahme nachvollziehbar und ernsthaft war. Deshalb enthält unsere Bescheinigung alle Angaben, die für eine Prüfung wichtig sind.
- Art der Maßnahme: verkehrspsychologische Intervention
- Zeitraum, Anzahl und Dauer der Einzelsitzungen
- Bearbeitete Themen in Bezug auf die Tat
- Name und Qualifikation des Verkehrstherapeuten
Was eine Intervention leisten kann und was nicht
Eine Verkürzung entscheidet allein das Gericht. Wir sagen Ihnen deshalb klar, worauf Sie sich verlassen können.
- Sie erhalten einen belastbaren schriftlichen Nachweis Ihrer Aufarbeitung.
- Sie sind fachlich gut auf eine mögliche MPU vorbereitet.
- Eine Verkürzung können wir nicht zusagen. Gericht und Staatsanwaltschaft entscheiden im Einzelfall.
- Die Intervention ersetzt keine MPU, wenn die Führerscheinstelle eine anordnet.
- Wir erteilen keine Rechtsberatung. Den Antrag stellt Ihr Anwalt.
Fragen zur Sperrfristverkürzung
Kann man eine Sperrfrist für den Führerschein verkürzen?
Ja. Nach § 69a Abs. 7 StGB kann das Gericht eine Sperre vorzeitig aufheben, wenn neue Tatsachen zeigen, dass Sie nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Eine abgeschlossene verkehrspsychologische Intervention ist dafür der häufigste Nachweis.
Wann kann ich den Antrag frühestens stellen?
Die Aufhebung ist frühestens zulässig, wenn die Sperre 3 Monate gedauert hat. Wurde gegen Sie in den letzten 3 Jahren schon einmal eine Sperre verhängt, liegt die Untergrenze bei 1 Jahr.
Bringt die Teilnahme auch etwas vor dem Urteil?
Ja. Legt Ihr Anwalt die Bescheinigung im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung vor, können Staatsanwaltschaft und Gericht sie bei der Festsetzung der Sperrfrist berücksichtigen. Sie wird als Zeichen von Einsicht und aktiver Aufarbeitung gewertet.
Wie viele Sitzungen sind nötig?
In der Regel 5 bis 6 Einzelsitzungen à 60 Minuten. Den genauen Umfang legen wir im kostenlosen Erstgespräch anhand Ihres Anlasses fest.
Was kostet die Intervention zur Sperrfristverkürzung?
Der Festpreis liegt je nach Umfang zwischen 1.500 und 1.650 €. Darin enthalten sind alle Einzelsitzungen und die Teilnahmebescheinigung. Ratenzahlung ist möglich.
Erkennt das Gericht eine Online-Intervention an?
Entscheidend für das Gericht ist der Inhalt der Maßnahme, ihre Dauer und dass sie von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt wurde. Die Sitzungen finden live im Einzelsetting statt und werden in der Bescheinigung vollständig dokumentiert.
Brauche ich nach der Sperrfrist trotzdem eine MPU?
Das entscheidet die Führerscheinstelle, nicht das Strafgericht. Bei 1,6 Promille oder mehr, bei wiederholten Verstößen oder bei Drogen am Steuer wird häufig eine MPU angeordnet. Die Intervention bereitet Sie dann bereits inhaltlich darauf vor.
Muss ich einen Anwalt haben?
Für den Antrag auf vorzeitige Aufhebung ist ein Anwalt dringend zu empfehlen. Wenn Sie noch keinen haben, vermitteln wir den Kontakt zu unserem Partneranwalt.
Ich wohne nicht in Düsseldorf. Geht das trotzdem?
Ja. Alle Sitzungen finden online statt. Sie können deutschlandweit teilnehmen, unabhängig davon, welches Gericht für Ihr Verfahren zuständig ist.
Sprechen Sie mit uns, bevor die Sperre festgesetzt ist
Je früher Sie beginnen, desto mehr kann Ihr Anwalt damit anfangen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Zeitpunkt für Sie richtig ist.
Telefon: 0211 90989960
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein und ist keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang eine Sperrfrist verkürzt wird, entscheidet das zuständige Gericht im Einzelfall. Weitere Infos: Teilnahmebescheinigung · MPU wegen Straftaten · Alkohol-MPU. Stand: Oktober 2026.
