Zwei bis vier Wochen nach dem Termin bekommst du dein Gutachten. Zuerst geht es nur an dich, nicht an die Behörde – das ist wichtig zu wissen, denn du entscheidest, ob du es einreichst. Das Papier ist meist zehn bis zwanzig Seiten lang und in einer Sprache verfasst, die man nicht jeden Tag liest. Hier die Übersetzung.

Die drei möglichen Ergebnisse

Positiv. Der entscheidende Satz steht ganz am Ende und lautet sinngemäß, dass nicht zu erwarten ist, dass du künftig ein Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Drogen führen wirst. Damit reichst du das Gutachten bei der Führerscheinstelle ein und beantragst die Neuerteilung.

Negativ. Die Fragestellung wird nicht positiv beantwortet – die Eignung ist damit aus Sicht der Gutachterstelle nicht gegeben. Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, ein negatives Gutachten einzureichen. Reichst du es nicht ein, wertet die Behörde das allerdings in der Regel wie eine Verweigerung und geht ebenfalls von Nichteignung aus. Der Vorteil, es zurückzuhalten, liegt woanders: Ein negatives Gutachten in der Akte kann eine spätere Begutachtung belasten.

Nachschulung nach § 70 FeV. Das ist die dritte Möglichkeit und für viele die beste Nachricht in einem gemischten Ergebnis: Die Eignung ist noch nicht gegeben, kann aber durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs hergestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss gilt die Eignung als wiederhergestellt – ohne dass du die komplette MPU wiederholen musst. Diese Empfehlung bekommt nur, wer bereits erhebliche Vorarbeit geleistet hat.

Wie du das Gutachten liest

Blättere nicht sofort zum Ergebnis. Der eigentlich wertvolle Teil ist die Begründung davor: Dort steht in wörtlichen Zitaten und Bewertungen, welche Widersprüche aufgefallen sind, welche Angaben nicht zur Aktenlage passten und welche Punkte der Gutachter als unzureichend aufgearbeitet ansieht. Bei einem negativen Ergebnis ist genau dieser Teil deine Arbeitsanleitung für den nächsten Versuch.

Wie lange ist das Gutachten gültig?

Eine gesetzliche Verfallsfrist gibt es nicht, in der Praxis akzeptieren die Führerscheinstellen ein positives Gutachten aber meist etwa ein Jahr lang. Warte also nicht zu lange mit dem Antrag auf Neuerteilung. Beachte außerdem, dass ein bereits abgelaufener Führerschein oder ein länger zurückliegender Erwerb weitere Schritte nötig machen kann.

Wenn das Ergebnis negativ ist

Ein negatives Gutachten ist unangenehm, aber kein Endpunkt. Es gibt keine gesetzliche Sperrfrist für einen zweiten Versuch – sinnvoll ist er allerdings erst, wenn die im Gutachten benannten Punkte tatsächlich aufgearbeitet sind. Wer denselben Stand nach drei Monaten erneut vorträgt, bekommt dasselbe Ergebnis. Lass die Begründung deshalb in Ruhe mit jemandem durchgehen, der solche Gutachten regelmäßig liest, und leite daraus einen konkreten Plan ab.