Stand: Mai 2026 · 5 Min. · Sascha P. Forbach
Eine nicht bestandene MPU fühlt sich wie ein Rückschlag an. Die gute Nachricht: Sie dürfen die MPU wiederholen, so oft Sie möchten – und viele bestehen im zweiten Anlauf, weil sie die Schwachstellen gezielt angehen.
Schritt 1: Das Gutachten genau verstehen
Im negativen Gutachten steht, woran es lag. Diese Begründung ist Gold wert – sie zeigt genau, was beim nächsten Mal anders sein muss.
Schritt 2: Ehrliche Ursachenanalyse
Häufige Gründe: Widersprüche zwischen Angaben und Laborwerten, keine glaubhafte Verhaltensänderung, Verharmlosung – oder schlicht eine unzureichende Vorbereitung.
Schritt 3: Gezielt vorbereiten
Statt es „einfach nochmal zu versuchen", arbeiten wir genau die Punkte auf, die im Gutachten bemängelt wurden, und üben das Gespräch realistisch.
Kostenfaktor bedenken
Jede MPU kostet erneut Gebühren und Zeit. Gemessen daran ist eine gründliche Vorbereitung fast immer die günstigere Entscheidung.
Häufige Fragen
Wie oft darf ich die MPU wiederholen?
So oft Sie möchten. Allerdings kostet jede MPU erneut Gebühren und es muss die gesamte MPU neu abgelegt werden.
Wie schnell darf ich die MPU wiederholen?
Grundsätzlich zeitnah – sinnvoll ist aber, erst die im Gutachten genannten Punkte aufzuarbeiten, bevor Sie erneut antreten.
Erhöht eine zweite MPU bei derselben Stelle die Chancen?
Die Stelle spielt keine entscheidende Rolle. Entscheidend ist, dass die bemängelten Punkte echt aufgearbeitet sind.
Unsicher, was für deinen Fall gilt?
In einem kostenlosen, vertraulichen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein und zeigen dir den schnellsten Weg zum Führerschein.
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Sascha P. Forbach
Gründer & Verkehrstherapeut bei MPU Point
Sascha P. Forbach begleitet seit 2016 mit MPU Point Menschen zurück zum Führerschein. Über 5.000 Kundinnen und Kunden wurden seither auf die MPU vorbereitet – ehrlich, individuell und ohne leere Versprechen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage – besonders zu Cannabis – entwickelt sich weiter. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Bescheid und die geltende Gesetzeslage.