Eine MPU kann auch wegen Aggression im Straßenverkehr oder einer Gewaltstraftat angeordnet werden – etwa nach Nötigung, Körperverletzung oder massiven Beleidigungen. Hier geht es nicht um Konsum, sondern um Ihre Impulskontrolle und Ihr Verhalten.

Was der Gutachter sehen will

Im Zentrum steht die Frage: Haben Sie verstanden, wie es zu der Tat kam, und können Sie künftig auch in Stresssituationen ruhig und kontrolliert bleiben? Der Gutachter prüft eine glaubhafte, stabile Verhaltensänderung – keine reine Reue.

Typische Anlässe

  • Nötigung oder Bedrängen im Straßenverkehr,
  • Körperverletzung (auch außerhalb des Verkehrs),
  • wiederholte Beleidigungen / „Verkehrsrowdy"-Verhalten,
  • Eintragungen, die auf ein erhöhtes Aggressionspotenzial hindeuten.

So bereiten wir Sie vor

Wir arbeiten die Auslöser ehrlich auf, entwickeln konkrete Strategien zur Impulskontrolle (die zu Ihrem Alltag passen) und üben das Gespräch realistisch. So zeigen Sie dem Gutachter eine nachvollziehbare Veränderung statt auswendig gelernter Sätze.