Wurde Ihnen wegen Drogen wie Kokain oder Amphetamin der Führerschein entzogen, gelten strengere Maßstäbe als bei Alkohol. Bei harten Drogen ist kontrollierter Konsum ausgeschlossen – gefordert ist ein belegter Verzicht.

Abstinenz ist in der Regel Pflicht

Sie müssen über einen vorgeschriebenen Zeitraum (oft 12 Monate) lückenlos nachweisen, dass Sie keine Drogen konsumiert haben – per Haaranalyse oder Urin-Screening.

Worauf der Gutachter achtet

Entscheidend ist eine glaubhafte, stabile Verzichtsabsicht und das Verständnis dafür, wie es zum Konsum kam. Pauschale Aussagen wie „ich höre einfach auf" reichen nicht – der Gutachter will eine echte Auseinandersetzung sehen.

Einmaliger Konsum vs. Abhängigkeit

Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob ein einmaliger Konsum, gelegentlicher Gebrauch oder eine Abhängigkeit vorlag. Diese Einordnung ist der Schlüssel und sollte fachlich geklärt werden.

So bereiten wir Sie vor

Wir setzen den Abstinenznachweis von Anfang an korrekt auf (in Zusammenarbeit mit einer Arztpraxis), arbeiten die Hintergründe auf und üben das Gespräch.