Stand: Mai 2026 · 5 Min. · Sascha P. Forbach
Wurde Ihnen wegen Drogen wie Kokain oder Amphetamin der Führerschein entzogen, gelten strengere Maßstäbe als bei Alkohol. Bei harten Drogen ist kontrollierter Konsum ausgeschlossen – gefordert ist ein belegter Verzicht.
Abstinenz ist in der Regel Pflicht
Sie müssen über einen vorgeschriebenen Zeitraum (oft 12 Monate) lückenlos nachweisen, dass Sie keine Drogen konsumiert haben – per Haaranalyse oder Urin-Screening.
Worauf der Gutachter achtet
Entscheidend ist eine glaubhafte, stabile Verzichtsabsicht und das Verständnis dafür, wie es zum Konsum kam. Pauschale Aussagen wie „ich höre einfach auf" reichen nicht – der Gutachter will eine echte Auseinandersetzung sehen.
Einmaliger Konsum vs. Abhängigkeit
Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob ein einmaliger Konsum, gelegentlicher Gebrauch oder eine Abhängigkeit vorlag. Diese Einordnung ist der Schlüssel und sollte fachlich geklärt werden.
So bereiten wir Sie vor
Wir setzen den Abstinenznachweis von Anfang an korrekt auf (in Zusammenarbeit mit einer Arztpraxis), arbeiten die Hintergründe auf und üben das Gespräch.
Häufige Fragen
Geht die Drogen-MPU ohne Abstinenz?
In aller Regel nein. Bei Drogen ist kontrollierter Konsum ausgeschlossen; gefordert ist ein lückenlos belegter Verzicht.
Wie lange muss ich abstinent sein?
Häufig 12 Monate, nachgewiesen per Haaranalyse oder Urin-Screening. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Zählt schon einmaliger Konsum?
Auch einmaliger Konsum kann zur MPU führen. Die Bewertung unterscheidet jedoch zwischen einmaligem Gebrauch, Gelegenheitskonsum und Abhängigkeit.
Unsicher, was für deinen Fall gilt?
In einem kostenlosen, vertraulichen Erstgespräch ordnen wir deine Situation ein und zeigen dir den schnellsten Weg zum Führerschein.
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Sascha P. Forbach
Gründer & Verkehrstherapeut bei MPU Point
Sascha P. Forbach begleitet seit 2016 mit MPU Point Menschen zurück zum Führerschein. Über 5.000 Kundinnen und Kunden wurden seither auf die MPU vorbereitet – ehrlich, individuell und ohne leere Versprechen.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die Rechtslage – besonders zu Cannabis – entwickelt sich weiter. Maßgeblich ist immer Ihr individueller Bescheid und die geltende Gesetzeslage.