Wenn für die MPU ein Abstinenznachweis nötig ist, lautet die große Frage: 6 oder 12 Monate? Der Unterschied ist groß – für Ihre Zeitplanung und Ihre Geduld. Hier erfahren Sie, wovon es abhängt und wie Sie den Nachweis sicher führen.
Worauf es ankommt
Die nötige Dauer richtet sich nach Anlass und Schwere:
- 6 Monate werden häufig verlangt, wenn ein kontrollierter Umgang bzw. ein zeitlich begrenzter Verzicht plausibel ist.
- 12 Monate sind typisch bei Hinweisen auf eine Abhängigkeit oder bei besonders schweren bzw. wiederholten Fällen.
Maßgeblich ist immer Ihr individueller Fall und das, was die Begutachtungsstelle anhand der Akten für erforderlich haelt.
Welche Nachweise es gibt
- Haaranalyse: Erfasst rückwirkend einen längeren Zeitraum (je nach Haarlänge). Praktisch, weil seltener Termine nötig sind.
- Urin-Screening: Engmaschiger, mit kurzfristig einbestellten Terminen, damit nichts geplant werden kann.
Beide müssen forensisch verwertbar und lückenlos sein – sonst zählt der Zeitraum nicht.
Die häufigsten Fehler
- Zu spaet beginnen: Der Zeitraum läuft ab Programmstart – wer wartet, verschiebt den MPU-Termin nach hinten.
- Lücken im Programm: Ein verpasster Termin oder eine ungültige Probe kann den ganzen Zeitraum entwerten.
- Nur ein Schluck: Schon kleine Mengen können den Nachweis zerstoeren.
So führen Sie den Nachweis sicher
Früh und im richtigen Programm anmelden, den Zeitraum realistisch wählen (im Zweifel den längeren) und parallel an der Verhaltensänderung arbeiten. Der Nachweis allein besteht die MPU nicht – er ist die Eintrittskarte.
Fazit
Ob 6 oder 12 Monate hängt von Ihrem Fall ab. Lassen Sie früh klaeren, welcher Zeitraum bei Ihnen verlangt wird – dann verlieren Sie keine Zeit und gehen mit einem sauberen Nachweis in die MPU.
