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📖 MPU-Glossar A–Z

MPU-Begriffe einfach erklärt

Von Abstinenznachweis bis Verkehrstherapie: die wichtigsten Begriffe rund um die MPU – kurz, verständlich und aktuell.

MPU
Medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest". Sie prüft, ob jemand wieder geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, und wird von der Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet.
Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
Amtlich anerkannte Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, pima, AVUS), bei der die MPU abgelegt wird. Sie ist unabhängig von der Vorbereitung.
Abstinenznachweis
Beleg, dass über einen bestimmten Zeitraum kein Alkohol bzw. keine Drogen konsumiert wurden – per EtG-Haaranalyse oder Urin-Screening. Je nach Fall 6 bis 12 Monate.
EtG (Ethylglucuronid)
Abbauprodukt von Alkohol, das in Haaren und Urin nachweisbar ist. Bundesweit anerkannter Marker für den Alkohol-Abstinenznachweis.
CDT-Wert
Blutmarker (Carbohydrate-Deficient Transferrin), der auf regelmäßig erhöhten Alkoholkonsum über mehrere Wochen hinweisen kann.
Kontrolliertes Trinken
Anerkannter Weg bei der Alkohol-MPU ohne 12-Monate-Abstinenz: sehr seltener, geplanter und dokumentierter Alkoholkonsum, nie bis zur Wirkung.
Trinktagebuch
Dokumentation des eigenen Trinkverhaltens, die beim kontrollierten Trinken Disziplin und Veränderung belegt.
THC-Grenzwert
Seit August 2024 gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (vorher 1,0 ng/ml).
THC-COOH
Abbauprodukt von THC. Hohe Werte (Richtwert ab ~150 ng/ml) können auf regelmäßigen Cannabis-Konsum hindeuten und eine MPU begründen.
Haaranalyse
Laboranalyse der Haare zum Abstinenznachweis. Haare dürfen nicht gefärbt/gebleicht sein; für 6 Monate sind meist 2, für 12 Monate 4 Analysen nötig.
Urin-Screening
Kurzfristig einbestellte Urinproben zum Abstinenznachweis – unabhängig von Haarfarbe/-länge, verlangt aber Erreichbarkeit.
Akteneinsicht
Einsicht in die Führerscheinakte (meist über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht), um den genauen Anlass und die Fragestellung der Behörde zu kennen.
Alkohol-Hypothesen (A1–A4)
Vier Kategorien, mit denen der Gutachter das frühere Trinkverhalten einordnet. A1/A2 (Abhängigkeit/Missbrauch) erfordern Abstinenz, A3/A4 erlauben oft kontrolliertes Trinken.
Sperrfrist
Vom Gericht festgelegter Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Unter Voraussetzungen (§ 69a Abs. 7 StGB) vorzeitig verkürzbar.
Fahreignungsregister (Flensburg)
Zentrales Register für Verkehrsverstöße. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet.
Fahreignungsseminar (FES)
Freiwilliges Seminar zum Punkteabbau – ersetzt aber keine MPU und baut nur unter bestimmten Bedingungen Punkte ab.
Verkehrstherapie
Therapeutische Aufarbeitung des Verhaltens, die eine stabile Veränderung unterstützt und dokumentiert – hilfreich für die MPU.
Trennvermögen
Die Fähigkeit, Konsum (Alkohol/Drogen) und Fahren zuverlässig zu trennen. Zentrales Thema u. a. bei der A4-Hypothese.
Gutachten
Das Ergebnis der MPU. Ein positives Gutachten bescheinigt die Fahreignung und ist Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

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