MPU-Begriffe einfach erklärt
Von Abstinenznachweis bis Verkehrstherapie: die wichtigsten Begriffe rund um die MPU – kurz, verständlich und aktuell.
- MPU
- Medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich „Idiotentest". Sie prüft, ob jemand wieder geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen, und wird von der Fahrerlaubnisbehörde bei Zweifeln an der Fahreignung angeordnet.
- Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF)
- Amtlich anerkannte Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, pima, AVUS), bei der die MPU abgelegt wird. Sie ist unabhängig von der Vorbereitung.
- Abstinenznachweis
- Beleg, dass über einen bestimmten Zeitraum kein Alkohol bzw. keine Drogen konsumiert wurden – per EtG-Haaranalyse oder Urin-Screening. Je nach Fall 6 bis 12 Monate.
- EtG (Ethylglucuronid)
- Abbauprodukt von Alkohol, das in Haaren und Urin nachweisbar ist. Bundesweit anerkannter Marker für den Alkohol-Abstinenznachweis.
- CDT-Wert
- Blutmarker (Carbohydrate-Deficient Transferrin), der auf regelmäßig erhöhten Alkoholkonsum über mehrere Wochen hinweisen kann.
- Kontrolliertes Trinken
- Anerkannter Weg bei der Alkohol-MPU ohne 12-Monate-Abstinenz: sehr seltener, geplanter und dokumentierter Alkoholkonsum, nie bis zur Wirkung.
- Trinktagebuch
- Dokumentation des eigenen Trinkverhaltens, die beim kontrollierten Trinken Disziplin und Veränderung belegt.
- THC-Grenzwert
- Seit August 2024 gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum (vorher 1,0 ng/ml).
- THC-COOH
- Abbauprodukt von THC. Hohe Werte (Richtwert ab ~150 ng/ml) können auf regelmäßigen Cannabis-Konsum hindeuten und eine MPU begründen.
- Haaranalyse
- Laboranalyse der Haare zum Abstinenznachweis. Haare dürfen nicht gefärbt/gebleicht sein; für 6 Monate sind meist 2, für 12 Monate 4 Analysen nötig.
- Urin-Screening
- Kurzfristig einbestellte Urinproben zum Abstinenznachweis – unabhängig von Haarfarbe/-länge, verlangt aber Erreichbarkeit.
- Akteneinsicht
- Einsicht in die Führerscheinakte (meist über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht), um den genauen Anlass und die Fragestellung der Behörde zu kennen.
- Alkohol-Hypothesen (A1–A4)
- Vier Kategorien, mit denen der Gutachter das frühere Trinkverhalten einordnet. A1/A2 (Abhängigkeit/Missbrauch) erfordern Abstinenz, A3/A4 erlauben oft kontrolliertes Trinken.
- Sperrfrist
- Vom Gericht festgelegter Zeitraum, in dem keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Unter Voraussetzungen (§ 69a Abs. 7 StGB) vorzeitig verkürzbar.
- Fahreignungsregister (Flensburg)
- Zentrales Register für Verkehrsverstöße. Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet.
- Fahreignungsseminar (FES)
- Freiwilliges Seminar zum Punkteabbau – ersetzt aber keine MPU und baut nur unter bestimmten Bedingungen Punkte ab.
- Verkehrstherapie
- Therapeutische Aufarbeitung des Verhaltens, die eine stabile Veränderung unterstützt und dokumentiert – hilfreich für die MPU.
- Trennvermögen
- Die Fähigkeit, Konsum (Alkohol/Drogen) und Fahren zuverlässig zu trennen. Zentrales Thema u. a. bei der A4-Hypothese.
- Gutachten
- Das Ergebnis der MPU. Ein positives Gutachten bescheinigt die Fahreignung und ist Voraussetzung für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
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